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Monitoring und Evaluierung

Typ: Artikel

Das Bild zeigt das Deckblatt der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020.

Quelle: BBSR

Monitoring

Städtebauförderung ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Jede föderale Ebene beobachtet die Umsetzung der Programme und städtebaulichen Gesamtmaßnahmen nach eigenen Erfordernissen. Für den Bund betreibt das BBSR ein Monitoring-System zur Programmumsetzung. Rechtliche Grundlage für das Monitoring der Städtebauförderung sind die im Grundgesetz (Artikel 104b, Absätze 2 und 3) formulierten Regelungen zur Überprüfung der Verwendung der Finanzhilfen sowie zur Berichterstattungspflicht gegenüber Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat über die Durchführung der Gesamtmaßnahmen. Bund und Länder haben sich darüber hinaus auf Standards zu den zu übermittelnden Daten verständigt und dies in den Verwaltungsvereinbarungen (VV) zur Städtebauförderung fixiert.

Die Basis des Monitoring-Systems bilden die in den Bundesprogrammen veröffentlichten Förderdaten zu jeder städtebaulichen Gesamtmaßnahme. Mit den Begleitinformationen, die im Zuge der Programmaufstellung zu jeder Gesamtmaßnahme erfasst werden, und dem 2014 eingeführten Monitoring, das ein Indikatorenset aus Input-, Output- und Kontextindikatoren zu den Gesamtmaßnahmen der Städtebauförderung umfasst, ist der Datenumfang ausgeweitet worden.

Die geförderten Kommunen stellen gemäß den Regelungen der Verwaltungsvereinbarung diese Daten bereit, die über die Länder dem Bund zur Verfügung gestellt werden. Das BBSR wertet die Daten aus, erstellt Berichte und wissenschaftliche Analysen und nutzt sie für die Politikberatung des Bundes.

Evaluierung

Neben dem laufenden Monitoring nimmt die Evaluierung der Programme der Städtebauförderung einen wichtigen Stellenwert ein. Sie dient dazu, verfolgte Strategien und erreichte Fortschritte der Programmumsetzung in Bund, Ländern und Kommunen zu bewerten und Schlussfolgerungen für die zukünftige Programmgestaltung zu ziehen. Das BBSR unterstützt die Evaluierungen, indem es den Evaluatoren Daten aus dem Monitoring und Ergebnisse aus den Forschungsvorhaben zur Verfügung stellt. Das Evaluierungskonzept wurde 2010 mit den Ländern vereinbart (siehe unter Anlagen).

In den zurückliegenden Jahren sind folgende Evaluierungen erfolgt:

Evaluierungen zu Programmen der Städtebauförderung
ProgrammDownload
Soziale StadtBBSR(Hrsg.): Zwischenevaluierung des Städtebauförderungsprogramms Soziale Stadt. Bonn 2017.
Zwischenevaluierung des Städtebauförderungsprogramms Soziale Stadt (PDF, 6MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)
IfS GmbH im Auftrag des BMVBW vertreten durch das BBR: Die Soziale Stadt - Ergebnisse der Zwischenevaluierung. Die Bewertung des Bund-Länder-Programms "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale Stadt" nach vier Jahren Programmlaufzeit. Berlin 2004.
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Städtebaulicher DenkmalschutzBBSR: Zwischenevaluierung des Städtebauförderungsprogramms Städtebaulicher Denkmalschutz 2009 – 2015. Bonn 2020.
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BMVBS (Hrsg.): Evaluierung des Programms Städtebaulicher Denkmalschutz – 1991-2008. Bonn 2012.
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Aktive Stadt- und OrtsteilzentrenBMUB (Hrsg.): Aktive Stadt- und Ortsteilzentren. Bericht zur Zwischenevaluierung des Bund-Länder-Programms, Berlin 2015.
Aktive Stadt- und Ortsteilzentren: Zwischenevaluierung des Bund-Länder-Programms (PDF, 1MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)
Stadtumbau Ost und WestBBSR / BMUB (Hrsg.): Gemeinsame Evaluierung der Programme Stadtumbau Ost und Stadtumbau West. Bonn 2017.
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BMVBS (Hrsg.): Stadtumbau West - Evaluierung des Bund-Länder-Programms. Berlin 2012.
Stadtumbau West - Evaluierung des Bund-Länder-Programms (PDF, 21MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)
BMVBS/ BBSR (Hrsg.): Evaluierung des Bund-Länder-Programms Stadtumbau Ost. Gutachten. Berlin 2008.
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Kleinere Städte und GemeindenBBSR: Zwischenevaluierung des Programms "Kleinere Städte und Gemeinden - überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke". Berlin 2018.
Zwischenevaluierung des Programms "Kleinere Städte und Gemeinden - überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke" (PDF, 4MB, Datei ist nicht barrierefrei)

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