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Ziele, Finanzierung und Mittelverteilung

Typ: Artikel

Das Bild zeigt das Deckblatt der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020.

Quelle: BBSR

Ziele

Bund und Länder messen der Städtebauförderung große wirtschaftliche, soziale und kulturelle Bedeutung bei. Sie sehen in ihr eine wichtige innen- und kommunalpolitische Aufgabe und im Sinne eines Leitprogramms ein zentrales Instrument der nachhaltigen Stadtentwicklung.

Hauptziel der Städtebauförderung ist es, die Städte und Gemeinden nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandorte zu stärken und entgegenstehende Mängel oder Missstände dauerhaft zu beheben.

Schwerpunkte für den Einsatz der Finanzhilfen nach § 164b Baugesetzbuch sind:

  1. die Stärkung von Innenstädten und Ortsteilzentren in ihrer städtebaulichen Funktion unter besonderer Berücksichtigung des Wohnungsbaus sowie der Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege,
  2. die Wiedernutzung von Flächen, insbesondere der in Innenstädten brachliegenden Industrie-, Konversions- oder Eisenbahnflächen, zur Errichtung von Wohn- und Arbeitsstätten, Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen unter Berücksichtigung ihrer funktional sinnvollen Zuordnung (Nutzungsmischung) sowie von umweltschonenden, kosten- und flächensparenden Bauweisen,
  3. städtebauliche Maßnahmen zur Behebung sozialer Missstände

Finanzierung

An der Finanzierung der Städtebauförderung beteiligen sich Bund, Länder und Gemeinden grundsätzlich zu je einem Drittel. Bei Kommunen in Haushaltssicherung oder interkommunalen Maßnahmen kann der kommunale Eigenanteil auf bis zu 10 Prozent abgesenkt werden. Weitere Sonderregeln gelten für Gesamtmaßnahmen in historischen Altstädten und Stadtbereichen mit denkmalwerter Bausubstanz, für die Sicherung von Altbauten oder anderer stadtbildprägender Gebäude sowie für Rückbaumaßnahmen in den neuen Ländern.

Die Höhe der Bundesfinanzhilfen für die Programme der Städtebauförderung wird im Bundeshaushaltsplan festgelegt. Die Verteilung der Bundesfinanzhilfen auf die Länder erfolgt grundsätzlich anhand von indikatorbasierten Verteilungsschlüsseln, die vom BBSR berechnet werden. Je nach Programm gehen verschiedene Indikatoren mit unterschiedlichen Gewichten in die Berechnung der Mittelverteilung ein.

2020 wurde die Städtebauförderung in Abstimmung zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden umfassend weiterentwickelt. Die Förderung konzentriert sich seitdem nur noch auf drei anstatt auf sechs Programme. Die Neuausrichtung der Programme sowie das Auslaufen des Solidarpaktes II Korb II zum Jahresende 2019 erforderte eine Neuberechnung des Verteilungsschlüssels, der den Bedarf zur Behebung städtebaulicher Missstände in allen Ländern problemorientiert erfasst. Von 2020 bis 2024 gilt eine Übergangszeit, in der die Verteilung der Bundesfinanzhilfen schrittweise angepasst wird. Für das Programmjahr 2020 erfolgt die Verteilung der Bundesmittel an die Länder entsprechend der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020 (Artikel 1, Absatz 3).

Mittelverteilung

Die Mittelverteilung folgt den in den Verwaltungsvereinbarungen Städtebauförderung festgelegten Finanzierungen. Nach der Wiedervereinigung lag der Schwerpunkt der Förderung, wegen des erhöhten städtebaulichen Bedarfs, bei den ostdeutschen Kommunen. Seit 2009 berücksichtigt der Verpflichtungsrahmen den Westen stärker bei der Verteilung der Bundesfinanzmittel zur Städtebauförderung. Bezogen auf den ostdeutschen Bevölkerungsanteil profitieren die neuen Länder aber weiterhin stärker von den Finanzhilfen des Bundes.

Die Abbildung zeigt ein Säulendiagramm. Jede Säule bildet den Verpflichtungsrahmen Bundesfinanzhilfen der Städtebauförderung eines Jahres nach Ost- und Westdeutschland für die Jahre 1971 bis 2023 ab. Die Abbildung zeigt ein Säulendiagramm. Jede Säule bildet den Verpflichtungsrahmen Bundesfinanzhilfen der Städtebauförderung eines Jahres nach Ost- und Westdeutschland für die Jahre 1971 bis 2023 ab. (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: BBSR

Seit den 1990er Jahren erfolgte eine starke Ausdifferenzierung der Städtebauförderung nach verschiedenen Handlungsbereichen. Nach dem Auslaufen des Programms Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen im Jahr 2012 umfasste die Städtebauförderung die fünf Programme Städtebaulicher Denkmalschutz, Soziale Stadt, Stadtumbau, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren sowie Kleinere Städte und Gemeinden. 2017 kam noch das Programm Zukunft Stadtgrün hinzu. Nach der Neustrukturierung der Städtebauförderung werden ab 2020 die Programme Lebendige Zentren, Wachstum und nachhaltige Erneuerung sowie Sozialer Zusammenhalt gefördert. Als ergänzendes Programm zur Städtebauförderung wurde der Investitionspakt Sportstätten („Goldener Plan“) aufgelegt (gestartet 2020 mit 150 Mio. Euro).

Die Abbildung zeigt ein Säulendiagramm. Jede Säule bildet den Verpflichtungsrahmen Bundesfinanzhilfen der Städtebauförderung eines Jahres nach Programmen für die Jahre 1971 bis 2023 ab. Die Abbildung zeigt ein Säulendiagramm. Jede Säule bildet den Verpflichtungsrahmen Bundesfinanzhilfen der Städtebauförderung eines Jahres nach Programmen für die Jahre 1971 bis 2023 ab. (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: BBSR