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Artikel
Die folgenden Seiten enthalten Tutorials zur Städtebauförderung im Allgemeinen, zur Vorbereitung, Durchführung und zum Abschluss von Städtebauförderungsmaßnahmen sowie zur Wertermittlung in Sanierungsgebieten.

Quelle: STEG
Einführung in die Städtebauförderung
Seit 1971 erweist sich die Städtebauförderung als bedeutsames Instrument, um die Städte und Gemeinden in Deutschland zukunftsfähig zu gestalten. Wie hat alles vor über 50 Jahren begonnen? Was sind die aktuellen Herausforderungen und Förderschwerpunkte? Das Tutorial gibt erste Einblicke in ein lebendiges und lernendes Programm.
Praxis der Städtebauförderung - Vorbereitung
Bei besonderen städtebaulichen Problemlagen können die Städte und Gemeinden von den sanierungsrechtlichen Instrumenten des Baugesetzbuches Gebrauch machen. Welche Möglichkeiten ergeben sich hieraus? Was ist bei Vorbereitenden Untersuchungen für ein Sanierungsgebiet zu tun?
Praxis der Städtebauförderung - Durchführung
Die Anwendung des Sanierungsrechts nach Baugesetzbuch kann die Umsetzung von Städtebauförderungsmaßnahmen erleichtern und beschleunigen. Das Tutorial zeigt auf, wie die mit dem Besonderen Städtebaurecht verbundenen Eingriffsrechte der Kommune die auf Kooperation angelegte Städtebauförderung sinnvoll ergänzen können.
Wertermittlung in Sanierungsgebieten
Die Durchführung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme im umfassenden Verfahren geht davon aus, dass es zu einer Erhöhung der Bodenwerte im Fördergebiet kommt. Es ist Aufgabe der Wertermittlung, die sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung durch die richtigen Methoden zu bestimmen – hierzu liefert das Tutorial wichtige Hinweise.
Praxis der Städtebauförderung - Abschluss
Spätestens nach 15 Jahren sollten die städtebaulichen, funktionalen und sozialen Entwicklungsziele im Fördergebiet erreicht sein. Das Tutorial liefert Hinweise, wie die Abrechnung der Städtebauförderung gelingen kann. Der Schwerpunkt der Filmbeiträge liegt im Abschluss von Gebieten, in denen die sanierungsrechtlichen Instrumente des Baugesetzbuches zum Einsatz kamen.