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Förderung

Typ: Artikel

Das Bild zeigt einen belebten Platz mit einem Rathaus im Hintergrund, welches eine grünbepflanzte Fassade hat.

Quelle: Rosi Radecke

Der Bund erstellt jährlich ein Bundesprogramm „Lebendige Zentren“. Es umfasst die von den Ländern eingereichten Landesprogramme mit ihren städtebaulichen Gesamtmaßnahmen. In ihm sind u.a. die geförderten Gesamtmaßnahmen einzeln benannt (Stadt/Gemeinde, Bezeichnung der Maßnahme) und die entsprechenden Bundesfördermittel zugeordnet. Das Bundesprogramm unterscheidet dabei zwischen:

  • "laufenden" Gesamtmaßnahmen, d.h. Bewilligungen im Programmjahr,
  • "ruhenden" Gesamtmaßnahmen, d.h. keine (neue) Bewilligung im Programmjahr, jedoch weitere Umsetzung aus Kassenmitteln vorangegangener Bewilligungen,
  • "ausfinanzierten" Gesamtmaßnahmen, d.h. keine weitere Förderung länderseits vorgesehen sowie
  • "abgerechneten" Gesamtmaßnahmen, d.h. förderrechtliche Abrechnung gegenüber dem Bund ist erfolgt.

Die Bundesprogramme berücksichtigen Umverteilungen zwischen den Programmen der Städtebauförderung; die dargestellten Mittel können daher vom Ansatz des Bundeshaushalts des entsprechenden Jahres abweichen.

Die Bundesmittel, die in den einzelnen Jahren für die städtebaulichen Gesamtmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden, müssen durch die Kommunen in der Regel innerhalb von 5 Jahren gemäß festgeschriebener Kassenmittelraten verausgabt werden.

Die Deutschlandkarte zeigt die Programmkommunen des Programms Lebendige Zentren mit unterschiedlichen Symbolen für Groß-, Mittel- und Kleinstädte sowie Landgemeinden.