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Typ: Artikel

Das Bild zeigt einen belebten Platz mit einem Rathaus im Hintergrund, welches eine grünbepflanzte Fassade hat.

Quelle: Rosi Radecke

Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte

Für die Aufnahme eines Gebiets in die Programme der Städtebauförderung ist unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (auch integriertes städtebauliches Handlungskonzept genannt) zu erstellen, in dem Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet dargestellt sind. Es ist in ein ggf. bereits vorhandenes gesamtstädtisches Konzept einzubetten bzw. davon abzuleiten. Die Länder berücksichtigen bei den Anforderungen an das Entwicklungskonzept die jeweilige Größe der Gemeinden.

Das Integrierte Entwicklungs- bzw. Handlungskonzept ist ein auf Fortschreibung angelegtes Steuerungs- und Koordinierungsinstrument bzw. Planungs- und Umsetzungskonzept. Es soll auf einer Analyse der Herausforderungen und Potenziale des zu entwickelnden Stadt- oder Ortsteils basieren. Unter Beteiligung lokaler Akteurinnen und Akteure (Quartiersbevölkerung, lokale Unternehmerinnen und Unternehmer) ist es gemeinsame Ziel- und Handlungsgrundlage für den Stadt-/Ortsteil und bezieht dabei alle notwendigen Politik- und Handlungsfelder ein. Es enthält in der Regel Angaben zu zielorientierten integrierten Lösungsansätzen sowie zu konkreten geplanten Maßnahmen. Auch enthält es im Idealfall Informationen zu Bau- und Finanzierungsträgerinnen und -trägern, zur Bündelung und Verzahnung von Maßnahmen und Projekten sowie eine Kosten- und Finanzierungsübersicht.

Weitere Informationen und Hilfestellungen für die Erstellung von integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepten finden Sie in der Arbeitshilfe des Bundes "Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte in der Städtebauförderung: Eine Arbeitshilfe für Kommunen". Für eine zielgerichtete, effektive und ressourcenschonende Umsetzung von integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepten steht Ihnen die Arbeitshilfe "Handlungsempfehlungen für die Umsetzung integrierter Stadtentwicklungskonzepte" als download zur Verfügung.

Verfügungsfonds

Zur stärkeren Beteiligung und Mitwirkung von Betroffenen kann die Gemeinde einen Fonds einrichten. Über die Verwendung der Mittel entscheidet ein lokales Gremium. Der Fonds finanziert sich in der Regel bis zu 50 Prozent aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Ländern und Gemeinden, mindestens zu 50 Prozent aus Mitteln von Wirtschaft, Immobilien- und Standortgemeinschaften, privaten oder zusätzlichen Mitteln der Gemeinde.

Mit dem Instrument des Verfügungsfonds steht ein Anreizinstrument für die kooperative Unterstützung der Städtebauförderungsprogramme zur Verfügung, das die folgenden Ziele verfolgt:

  • Aktivierung privaten Engagements und privater Finanzressourcen für den Erhalt und die Entwicklung zentraler Stadtbereiche
  • Herbeiführung und Stärkung von Kooperationen unterschiedlicher Akteurinnen und Akteure in den Stadt- und Ortsteilzentren sowie in anderen Fördergebieten
  • Stärkung der Selbstorganisation der privaten Kooperationspartnerinnen und -partner
  • Flexibler und lokal angepasster Einsatz von Mitteln der Städtebauförderung
  • Flexible Umsetzung kleinerer Projekte in Gebieten der Städtebauförderung


City-/Zentrenmanagement

Das Zentrenmanagement arbeitet im Auftrag der Kommune. Seine Aufgabe besteht darin, das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept in Kooperation mit allen Akteuren vor Ort umzusetzen. Das Zentrenmanagement vernetzt Akteure und Aktivitäten, stößt Projekte an und steuert Prozesse. Es kann die Gesamtmaßnahme konzeptionell vorbereiten, begleiten und weiterentwickeln. Die Aufgaben des Zentrenmanagements werden in vielen Kommunen durch beauftragte Dritte (z.B. Sanierungsträgerinnen und -träger oder Planungsbüros) übernommen. Diese Kosten sind im Rahmen der Städtebauförderung förderfähig.

Wesentliche Tätigkeitsfelder:

  • Programmumsetzung und Projektmanagement, Koordinierung komplexer Prozesse der Zentrenentwicklung
  • Unterstützung integrierter Entwicklungsprozesse durch Management und Koordinierung von Vorhaben in den unterschiedlichen Handlungsfeldern der Zentrenentwicklung, u.a. Einzelhandel, Wohnen, Kultur, Soziales, Mobilität und Baukultur
  • Akteursansprache, Moderation und Vermittlung zwischen den Akteurinnen und Akteuren, Ansprechpartnerinnen und -partnern und "Sprachrohr" für alle
  • Initiieren und Pflege von Kooperationen und Netzwerken
  • Unterstützung der Programmabwicklung für die Kommune (ggf. als Treuhänder / Sanierungsträger)
  • Öffentlichkeitsarbeit / Veranstaltungsmanagement
  • ggf. Organisation der Lenkungsrunde und / oder des Verfügungsfonds
  • Leerstands- und Flächenmanagement