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Typ: Artikel

Das Bild zeigt ein Café mit Außengastronomie in einem Park.

Quelle: Stadt Frankfurt

Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte

Für die Aufnahme eines Gebiets in die Programme der Städtebauförderung ist unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (auch integriertes städtebauliches Handlungskonzept genannt) zu erstellen, in dem Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet dargestellt sind. Es ist in ein ggf. bereits vorhandenes gesamtstädtisches Konzept einzubetten bzw. davon abzuleiten. Die Länder berücksichtigen bei den Anforderungen an das Entwicklungskonzept die jeweilige Größe der Gemeinden.

Das Integrierte Entwicklungs- bzw. Handlungskonzept ist ein auf Fortschreibung angelegtes Steuerungs- und Koordinierungsinstrument bzw. Planungs- und Umsetzungskonzept. Es soll auf einer Analyse der Herausforderungen und Potenziale des zu entwickelnden Stadtteils basieren. Unter Beteiligung lokaler Akteurinnen und -akteure (Quartiersbevölkerung, lokale Unternehmerinnen und Unternehmer; Wohnungswirtschaft, Vereine und Wohlfahrtsverbände) ist es gemeinsame Ziel- und Handlungsgrundlage für den Stadtteil und bezieht dabei alle notwendigen Politik- und Handlungsfelder ein. Es enthält in der Regel Angaben zu zielorientierten integrierten Lösungsansätzen sowie zu konkreten geplanten Maßnahmen. Auch enthält es im Idealfall Informationen zu Bau- und Finanzierungsträgerinnen und -träger, zur Bündelung und Verzahnung von Maßnahmen und Projekten sowie eine Kosten- und Finanzierungsübersicht.

Weitere Informationen und Hilfestellungen für die Erstellung von integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepten finden Sie in der Arbeitshilfe des Bundes „Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte in der Städtebauförderung: Eine Arbeitshilfe für Kommunen“

Ressourcenbündelung

Die Städtebauförderungsmittel allein können nicht alle Maßnahmen des integrierten Handlungsansatzes finanziell abdecken – dies gilt vor allem für ergänzende Projekte im sozial-integrativen Bereich, die ein wichtiger Bestandteil der Stadtteilentwicklung sind. Das Programm „Sozialer Zusammenhalt“ ist daher bewusst auf ressortübergreifende Zusammenarbeit und sozialraumorientierte Bündelung mit Programmen aus anderen Politikbereichen auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene angelegt, um Synergieeffekte zu nutzen, z.B. mit den Politikbereichen Bildung, Integration, Gesundheitsförderung, Stärkung der lokalen Ökonomie, Ausbildung und Beschäftigung. Die Kooperationen sollen weiter ausgebaut werden, z.B. mit der verstärkten Einbindung von Stiftungen und privaten Unternehmen.

Vorrangig gefördert werden deshalb städtebauliche Gesamtmaßnahmen, die im Fördergebiet mit Dritten kooperieren und Mittel bündeln (privat oder öffentlich). Das Programm "Sozialer Zusammenhalt" ist vor dem Hintergrund seines komplexen Aufgabenfeldes bzw. Programmansatzes zudem darauf angelegt, neben den eigenen Programmmitteln weitere Finanzierungsmöglichkeiten aus EU-, Bundes- und Landes-Programmen bzw. kommunale Ressortmittel in die Gebiete des „Sozialen Zusammenhalts“ zu lenken, um so Maßnahmen verschiedener Fachpolitiken vor Ort miteinander zu verknüpfen. Hierzu wurden zum einen Partnerprogramme aufgelegt, die sich ausdrücklich auf die Förderkulisse des Programms „Sozialer Zusammenhalt“ beziehen. Zum anderen wurde im Jahr 2016 die „Ressortübergreifende Strategie Soziale Stadt“ beschlossen.

Partnerprogramme

BIWAQ

BIWAQ verbessert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat die Chancen von Bewohnerinnen und Bewohnern in benachteiligten Stadtteilen. Das Programm fördert Projekte zur Integration in Arbeit und zur Stärkung der lokalen Ökonomie.

Seit 2008 legt BIWAQ als Partnerprogramm des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“ den Schwerpunkt bewusst auf benachteiligte Stadt- und Ortsteile. Auch in der EU-Förderperiode 2017-2027 wird BIWAQ Partnerprogramm nunmehr im Programm „Sozialer Zusammenhalt“ sein. BIWAQ verknüpft quartiersbezogen lokale Bildungs-, Wirtschafts- und Arbeitsmarktprojekte mit städtebaulichen Maßnahmen. Mit dieser Sozialraumorientierung erreicht die Unterstützung die Menschen, die sie benötigen. Die Projekte entwickeln wirksame Instrumente für die konkreten Bedürfnisse in den Gebieten des Sozialen Zusammenhalts. Sie sind verknüpft mit städtebaulichen Investitionen und kooperieren eng mit den Partnerinnen und Partner vor Ort – zum Beispiel dem Quartiersmanagement, lokalen Vereinen oder Akteurinnen und Akteure der Wirtschaftsförderung.

Jugend stärken im Quartier

Das Modellprogramm "JUGEND STÄRKEN im Quartier", das mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) umgesetzt wird, unterstützt junge Menschen dabei, sich in Schule, Ausbildung, Arbeit und Gesellschaft zu integrieren. Ziel ist, dass sie aktiviert und ihre Kompetenzen und Persönlichkeit gestärkt werden.


Ressortübergreifende Strategie

Die Koalitionsparteien der 18. Legislaturperiode haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, das Programm "Soziale Stadt" im Rahmen der Städtebauförderung als Leitprogramm der sozialen Integration weiterzuführen und auf dieser Grundlage eine ressortübergreifende Strategie Soziale Stadt zu erarbeiten, mit der additiv Fördermittel anderer Ressorts in Gebieten mit erhöhten Integrationsanforderungen gebündelt werden. Die ressortübergreifende Strategie „Soziale Stadt - Nachbarschaften stärken, Miteinander im Quartier“ wurde im August 2016 vom Bundeskabinett beschlossen. Auf der Grundlage des Städtebauförderprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ sollen mit der ressortübergreifenden Strategie zusätzlich Fördermittel anderer Ressorts in Gebieten mit erhöhtem Integrationsaufwand gebündelt werden. So werden Synergieeffekte genutzt, zum Beispiel in den Politikbereichen Integration, Verbraucherschutz, Kultur, Bildung, Gesundheitsförderung und Prävention, Stärkung der lokalen Ökonomie, Ausbildung und Beschäftigung. Von 2017 bis 2020 wurden jährlich 10 Mio. Euro von Seiten des BMI zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der ressortübergreifenden Strategie „Soziale Stadt - Nachbarschaften stärken, Miteinander im Quartier“:

Quartiersmanagement

Voraussetzung für die Umsetzung des Programms Sozialer Zusammenhalt ist eine in starkem Maße auf Kommunikation, Koordinierung, Kooperation, Koproduktion und Vernetzung ausgerichtete Organisations- und Managementstruktur, die sich an der Komplexität der Herausforderungen und den Potenzialen vor Ort orientiert. In der Praxis geht es darum, die ämterübergreifende Zusammenarbeit auf der Verwaltungsebene zu koordinieren, beispielsweise in Form einer Arbeitsgruppe, und eine quartiersbezogene Bündelung von Fachwissen und finanziellen Ressourcen herbeizuführen. In Stadtteil- oder Quartiersmanagementbüros als niedrigschwellige Anlaufstellen wird Netzwerkarbeit betrieben, mit lokalen Akteurinnen und Akteuren kooperiert sowie allgemein die Aktivierung und Beteiligung der Quartiersbevölkerung und anderer lokaler Akteurinnen und Akteure wie Vertreterinnen und Vertreter von (Aus-)Bildungseinrichtungen oder der (lokalen) Wirtschaft organisiert. Zwischen Verwaltungs- und Quartiersebene umfasst das Management die "Moderation" zwischen unterschiedlichen Interessen und Handlungslogiken (Harmonisierung von "Verwaltungs-" und "Lebenswelt").

Insgesamt dient das prozessorientierte Quartiersmanagement dazu, eine horizontal und vertikal vernetzte Kooperation auf Verwaltungs- und Quartiersebene sowie zwischen diesen Ebenen unter Einbeziehung einer Vielzahl lokal relevanter Akteurinnen und Akteure zu gewährleisten.

Weitere Informationen und Hilfestellungen für die Einrichtung eines Quartiersmanagements finden Sie in der Arbeitshilfe des Bundes „Quartiersmanagement Soziale Stadt - Eine Arbeitshilfe für die Umsetzung vor Ort“

Verfügungsfonds

Zur stärkeren Beteiligung und Mitwirkung von Betroffenen kann die Gemeinde einen Fonds einrichten, um privat-öffentliche Kooperationen in der Quartiersentwicklung zu fördern. Der Fonds kann im Programm „Sozialer Zusammenhalt“ – im Gegensatz zu den anderen Förderprogrammen - mit bis zu 100 Prozent aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Ländern und Gemeinden finanziert werden. Über die Verwendung der Mittel entscheidet ein lokales Gremium.

Mit dem Instrument des Verfügungsfonds steht ein hoheitliches Anreizinstrument für die kooperative Unterstützung der Städtebauförderungsprogramme zur Verfügung, das die folgenden Ziele verfolgt:

  • Aktivierung privaten Engagements und privater Finanzressourcen für den Erhalt und die Entwicklung zentraler Quartiersbereiche
  • Herbeiführung und Stärkung von Kooperationen unterschiedlicher Akteurinnen und Akteure in den Quartieren
  • Stärkung der Selbstorganisation der privaten Kooperationspartnerinnen und -partner
  • flexibler und lokal angepasster Einsatz von Mitteln der Städtebauförderung
  • flexible Umsetzung kleinerer Projekte in Gebieten der Städtebauförderung

Expertengruppe Sozialer Zusammenhalt vor Ort zu Besuch in der Stadt Laatzen

Die Expertengruppe Sozialer Zusammenhalt war vom 3. bis zum 4. November zu Gast in der Stadt Laatzen. Der Besuch der siebenköpfigen Expertengruppe in der niedersächsischen Stadt bildet den Auftakt zu weiteren Vor-Ort-Terminen in ganz Deutschland.

Begleitet wurde die Expertengruppe in Laatzen durch die Vertreterinnen des Landes Niedersachsen, Katharina Over und Ricarda Brademann.

Der Bürgermeister der Stadt Laatzen Kai Eggert, Stadtrat Axel Grüning und der Leiter der Stadtplanung Berthold Gruben, informierten gemeinsam mit ihrem Team die Gäste über den in der Entstehung befindlichen "Sozialen Ort" – das Nachbarschaftshaus – sowie über die Gesamtmaßnahme "Laatzen – Mitte wird top".

Johanna Klatt und Markus Kissling vom Praxisnetzwerk für Soziale Stadtentwicklung der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Soziale Brennpunkte Niedersachsen e.V. berichteten über weitere "Soziale Orte" in Niedersachsen aus dem Landesprogramm "Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement".

Vertreterinnen und Vertreter aus den Städten Garbsen und Braunschweig ermöglichten darüber hinaus einen Blick über den Tellerrand. Sie stellten den Umsetzungsstand in den Gesamtmaßnahmen des Sozialen Zusammenhalts in beiden Städten vor und gingen sowohl auf Hemmnisse als auch auf Erfolge bei der Umsetzung von "Sozialen Orten" im Rahmen des Programms ein.

Das Format – eine Kombination aus praktischer Anschauung, beispielhaften Inputs sowie intensiver Diskussion und Reflektion – führte insgesamt zu einem konstruktiven und sehr gewinnbringenden Austausch. Die intensiven und ehrlichen Diskussionen brachten sowohl den Kommunalvertreterinnen und -vertretern in Laatzen als auch den Expertinnen und Experten wichtige neue Impulse.

Der nächste Besuch führt die Expertengruppe Sozialer Zusammenhalt am 15. und 16. Dezember 2022 nach Freiburg im Breisgau.

Expertengruppe Sozialer Zusammenhalt

Im April 2022 hat sich unter Beteiligung des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) die Expertengruppe zum Bund-Länderprogramm Sozialer Zusammenhalt konstituiert. Die Expertengruppe besteht aus sieben Expertinnen und Experten unterschiedlicher Fachdisziplinen.

Die Expertinnen und Experten werden regelmäßig Kommunen besuchen, um sich vor Ort einen Eindruck über kommunale Handlungsansätze zu verschaffen sowie mit Vertreterinnen und Vertretern über die Programmumsetzung ins Gespräch zu kommen.
Geplant sind zwei bis drei Vor-Ort-Besuche pro Jahr. Aus den gewonnenen Eindrücken sollen Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Programms abgeleitet werden.