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Typ: Artikel

Das Bild zeigt eine Wohnsiedlung aus der Vogelperspektive. Am unteren Ende wird diese durch einen Flusslauf begrenzt.

Quelle: Manfred Grohe

Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte

Für die Aufnahme eines Gebiets in die Programme der Städtebauförderung ist unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (auch integriertes städtebauliches Handlungskonzept genannt) zu erstellen, in dem Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet dargestellt sind. Es ist in ein ggf. bereits vorhandenes gesamtstädtisches Konzept einzubetten bzw. davon abzuleiten. Die Länder berücksichtigen bei den Anforderungen an das Entwicklungskonzept die jeweilige Größe der Gemeinden.

Das Integrierte Entwicklungs- bzw. Handlungskonzept ist ein auf Fortschreibung angelegtes Steuerungs- und Koordinierungsinstrument bzw. Planungs- und Umsetzungskonzept. Es soll auf einer Analyse der Herausforderungen und Potenziale des zu entwickelnden Stadtteils basieren. Unter Beteiligung lokaler Akteurinnen und Akteure (Quartiersbevölkerung, lokale Unternehmerinnen und Unternehmer) ist es gemeinsame Ziel- und Handlungsgrundlage für den Stadtteil und bezieht dabei alle notwendigen Politik- und Handlungsfelder ein. Es enthält in der Regel Angaben zu zielorientierten integrierten Lösungsansätzen sowie zu konkreten geplanten Maßnahmen. Auch enthält es im Idealfall Informationen zu Bau- und Finanzierungsträgerinnen und -trägern, zur Bündelung und Verzahnung von Maßnahmen und Projekten sowie eine Kosten- und Finanzierungsübersicht.

Weitere Informationen und Hilfestellungen für die Erstellung von integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepten finden Sie in der Arbeitshilfe des Bundes „Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte in der Städtebauförderung: Eine Arbeitshilfe für Kommunen“

Verfügungsfonds

Zur stärkeren Beteiligung und Mitwirkung von Betroffenen kann die Gemeinde einen Fonds einrichten, um privat-öffentliche Kooperationen in der Quartiersentwicklung zu fördern. Der Fonds finanziert sich in der Regel bis zu 50 Prozent aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Ländern und Gemeinden, mindestens zu 50 Prozent aus Mitteln von Wirtschaft, Immobilien- und Standortgemeinschaften, privaten oder zusätzlichen Mitteln der Gemeinde. Über die Verwendung der Mittel entscheidet ein lokales Gremium.

Mit dem Instrument des Verfügungsfonds steht ein hoheitliches Anreizinstrument für die kooperative Unterstützung der Städtebauförderprogramme zur Verfügung, das die folgenden Ziele verfolgt:

  • Aktivierung privaten Engagements und privater Finanzressourcen für den Erhalt und die Entwicklung zentraler Quartiersbereiche
  • Herbeiführung und Stärkung von Kooperationen unterschiedlicher Akteurinnen und Akteure in den Quartieren
  • Stärkung der Selbstorganisation der privaten Kooperationspartnerinnen und -partner
  • Flexibler und lokal angepasster Einsatz von Mitteln der Städtebauförderung
  • Flexible Umsetzung kleinerer Projekte in Gebieten der Städtebauförderung