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Wachstum und nachhaltige Erneuerung

Typ: Artikel

Das Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ unterstützt Städte und Gemeinden bei der Bewältigung des wirtschaftlichen und demografischen Wandels in Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen sind.

Das Bild zeigt eine Wohnsiedlung aus der Vogelperspektive. Am unteren Ende wird diese durch einen Flusslauf begrenzt.

Quelle: Manfred Grohe

Das neue Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung - Lebenswerte Quartiere gestalten“ hilft den Städten und Gemeinden dabei, ihre baulichen Strukturen und den öffentlichen Raum an neue und sich ändernde Bedarfe anzupassen. Im Sinne einer nachhaltigen Erneuerung geht das neue Programm über das bisherige Programm Stadtumbau hinaus. Es setzt einen Schwerpunkt bei der Brachflächenentwicklung zur Unterstützung des Wohnungsbaus bzw. zur Entwicklung neuer Quartiere. Umweltbezogene und ökologische Aspekte wie die z.B. die Klimafolgenanpassung sollen noch stärker berücksichtigt werden.

Mit der Umstrukturierung der Städtebauförderung 2020 stellt der Bund den Ländern und Kommunen 290 Mio. Euro an Fördermitteln für das Programm zur Verfügung. Ziel des Programms ist die Unterstützung der Städte und Gemeinden bei der Bewältigung des wirtschaftlichen und demographischen Wandels in Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen sind. Die Städte und Gemeinden sollen frühzeitig in die Lage versetzt werden, sich auf Strukturveränderungen und auf die damit verbundenen städtebaulichen Auswirkungen einzustellen. Die bisherigen Förderinhalte des Programms Stadtumbau gehen vollständig im neuen Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung auf. So werden auch die bisherigen Sonderbedingungen für die neuen Länder aufgrund der Problemlagen fortgeführt, wie die Förderung der Sanierung und Sicherung von Altbauten ohne kommunalen Eigenanteil sowie der Rückbau von leerstehenden, dauerhaft nicht mehr nachgefragten Wohnungen. Die Förderung des Rückbaus wurde wegen wesentlich gestiegener Bau- und Entsorgungspreise von 35 Euro/m² auf 55 Euro/m² Bundesmittel erhöht.

Handlungsfelder

Die Fördermittel können insbesondere eingesetzt werden für:

  • städtebauliche Anpassungsmaßnahmen an Schrumpfungs- und Wachstumsentwicklungen,
  • die städtebauliche Neuordnung sowie die Wieder- und Zwischennutzung von Industrie-, Verkehrs- oder Militärbrachen einschließlich Nutzungsänderungen,
  • Brachenentwicklung, insbesondere zur Unterstützung des Wohnungsbaus,
  • die Verbesserung des öffentlichen Raums, des Wohnumfeldes und der privaten Freiflächen,
  • die Anpassung und Transformation der städtischen Infrastruktur einschließlich der Grundversorgung,
  • die Aufwertung und den Umbau des Gebäudebestandes,
  • Maßnahmen der wassersensiblen Stadt- und Freiraumplanung und zur Reduzierung des Wärmeinseleffektes,
  • den Rückbau leerstehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Gebäude oder Gebäudeteile oder der dazu gehörigen Infrastruktur.