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Kleinere Städte und Gemeinden

Typ: Artikel

Mit dem Städtebauförderungsprogramm "Kleinere Städte und Gemeinden" unterstützten Bund und Länder zwischen 2010 und 2019 insbesondere kleinere Städte und Gemeinden in ländlichen, von Abwanderung bedrohten und/oder vom demografischen Wandel betroffenen Räumen abseits von Verdichtungszentren. Ziel war, diese Orte als wirtschaftliche, soziale und kulturelle Ankerpunkte für die Region zukunftsfähig zu gestalten. Durch das Programm sollten die zentralörtlichen Versorgungsfunktionen dauerhaft, in angemessener Form und auf hohem Niveau für die Bevölkerung der Städte und Umlandgemeinden gesichert werden, um die Lebensqualität und Attraktivität dieser Kommunen im ländlichen geprägten Einzugsbereich langfristig zu stärken.

Die Kommunen wurden darin unterstützt, auf der Grundlage gemeinsamer Abstimmung ihre städtebauliche Infrastruktur arbeitsteilig umzustrukturieren, an veränderte Nachfragestrukturen anzupassen und städtebauliche Missstände zu beseitigen. Dies sollte ihnen die Möglichkeit geben, langfristig ein in seiner Dichte, Qualität und Vielfalt bedarfsgerechtes und effizientes Angebot öffentlicher und privater Dienstleistungen zu gewährleisten und zukünftig kostenintensive Doppelstrukturen zu vermeiden.

Bis 2019 wurden 674 (interkommunale) Gesamtmaßnahmen in über 1.400 Städten und Gemeinden über das Programm gefördert. Mit der Umstrukturierung der Städtebauförderung erhalten Kommunen, die interkommunal kooperieren, seit 2020 einen Förderbonus.