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Städtebaulicher Denkmalschutz

Typ: Artikel

In vielen Städten sind nicht nur einzelne Gebäude erhaltenswert, sondern ganze Straßenzüge, Plätze, historische Stadtkerne oder Stadtquartiere. Aufgabe des städtebaulichen Denkmalschutzes ist es, diese historischen Ensembles mit ihrem besonderen Charakter und in ihrer Gesamtheit zu erhalten. Das Bund-Länder-Programm "Städtebaulicher Denkmalschutz" unterstützte Gesamtmaßnahmen, um insbesondere historische Stadtkerne zu erhalten.

Das Programm sollte dazu beitragen, dass die historischen Stadtkerne und Stadtquartiere sich zu lebendigen Orten entwickeln, die für Wohnen, Arbeit, Kultur und Freizeit gleichermaßen attraktiv sind und sowohl Einwohner als auch Besucher anziehen. Auch als Wirtschafts- und Standortfaktor stellen baukulturell wertvolle Stadtkerne und Stadtquartiere ein großes Potenzial dar: Aufgrund ihres historisch gewachsenen Stadtkerns und ihres individuellen Erscheinungsbildes sind sie attraktiv für Touristen und werden von Unternehmen bei der Standortwahl bevorzugt. Darüber hinaus stärken Sanierungsmaßnahmen die örtliche mittelständische Wirtschaft, insbesondere das Handwerk.

Bei der Umsetzung des Programms wurde der Bund durch eine von ihm berufene Expertengruppe Städtebaulicher Denkmalschutz beraten, die regelmäßig in den Programmkommunen tagte.

Von der Programmeinführung 1991 bis einschließlich 2019 wurden in insgesamt 257 Städten der ostdeutschen Länder 361 Maßnahmen gefördert, damit sie ihre innerstädtischen Flächendenkmäler erhalten, revitalisieren und für zukünftige Generationen entwickeln konnten. Im Jahr 2009 wurde das Programm auch in den westdeutschen Ländern eingeführt. Dort wurden bis 2019 in 322 Städten 343 Maßnahmen gefördert. Das Thema Denkmalschutz wird nach der Umstrukturierung der Städtebauförderung seit 2020 als Querschnittsthema über alle Programme hinweg bearbeitet.