Zukunft Stadtgrün
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Das Bundesbauministerium startete 2017 das Bund-Länder-Programm "Zukunft Stadtgrün". Für die Programmjahre 2017 bis 2019 wurden jährlich jeweils 50 Millionen Euro Bundesmittel (Verpflichtungsrahmen) zur Verfügung gestellt.
Die Bundesfinanzhilfen wurden den Ländern und Kommunen für Maßnahmen zur Verbesserung der urbanen grünen Infrastruktur bereitgestellt. Sie konnten in diesem Sinne für städtebauliche Maßnahmen eingesetzt werden, die der Anlage, Sanierung beziehungsweise Qualifizierung und Vernetzung öffentlich zugänglicher Grün- und Freiflächen im Rahmen der baulichen Erhaltung und Entwicklung von Quartieren als lebenswerte und gesunde Orte dienten.
Die Maßnahmen leisteten damit einen Beitrag zur Lebens- und Wohnqualität, zur gesellschaftlichen Teilhabe, zur Verbesserung des Stadtklimas und der Umweltgerechtigkeit, insbesondere durch eine gerechte Verteilung qualitativ hochwertigen Stadtgrüns sowie zum Erhalt der biologischen Vielfalt und der Naturerfahrung.
Bis einschließlich 2019 wurden 224 Maßnahmen in rund 200 Kommunen durch das Programm gefördert. Seit der Umstrukturierung der Städtebauförderung 2020 sind Maßnahmen des Klimaschutzes bzw. zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch die Verbesserung der grünen Infrastruktur (beispielsweise des Stadtgrüns) Fördervoraussetzung im Rahmen der Durchführung von Gesamtmaßnahmen.