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Erklärung zur Barrierefreiheit

Typ: Artikel

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Internetseiten gemäß § 12 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) wird die Internetseite www.städtebauförderung.info, im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), so weit wie möglich barrierefrei gestalten und in Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich machen.

Im Rahmen eines internen Tests wurde jedoch festgestellt, dass der Internetauftritt noch keine vollständige Barrierefreiheit gewährleistet. Das BBSR arbeitet dementsprechend mit Nachdruck daran, die barrierefreie Gestaltung dieser Internetseite weiter zu verbessern.

Diese Erklärung wurde am 30.04.2021 erstellt und am 07.03.2022 aktualisiert.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Teilbereiche, die z.B. nicht barrierefrei sind:

  • PDF-Downloads, die vor 2021 eingestellt wurden, insbesondere unter dem Navigationspunkt "Programme vor 2020", sind zum Teil nicht barrierefrei. Später eingestellte PDF-Dateien werden in barrierefreier Version erstellt bzw. schnellstmöglich durch eine solche ersetzt.
  • Alternativinhalte zu Videos wie Untertitel und Audiodeskriptionen fehlen teilweise. Bei neu eingestellten Videos sind wir bemüht, Untertitel schnellstmöglich nach der Veröffentlichung nachzureichen. Eingebundene Youtube-Videos entsprechen nicht gänzlich den Barrierefreiheitsanforderungen.
  • Nicht alle Bilder enthalten die korrekten Alternativtexte. Sofern wir dies innerhalb der Bearbeitung von Texten und Bildern zur Kenntnis nehmen, werden wir die Alternativtexte nachträglich anpassen.

Barriere melden! Hinweise zur Barrierefreiheit

Sind Ihnen weitere Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.städtebauförderung.info aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.

Sie können uns per Post oder E-Mail kontaktieren:

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung

Deichmanns Aue 31-37
53179 Bonn

E-Mail: staedtebaufoerderung@bbr.bund.de

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Hinweis an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag dort auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527 2805
Fax: 030 18 527 2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de