Bundesprogramm Soziale Stadt 2019
Typ:
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, Datum:
23.09.2020
Der Bund erstellt aus den von den Ländern zur Förderung angemeldeten Gesamtmaßnahmen zum Programm Soziale Stadt jährlich das Bundesprogramm. In diesem sind u.a. die geförderten Gesamtmaßnahmen einzeln benannt (Stadt/Gemeinde, Bezeichnung der Maßnahme) und die entsprechenden Bundesfördermittel zugeordnet. Das Bundesprogramm unterscheidet dabei zwischen
"laufenden" Gesamtmaßnahmen, d.h. Bewilligungen im Programmjahr,
"ruhenden" Gesamtmaßnahmen, d.h. keine (neue) Bewilligung im Programmjahr, jedoch Umsetzung aus vorherigen Programmjahren möglich,
"ausfinanzierten" Gesamtmaßnahmen, d.h. keine weitere Förderung länderseits vorgesehen sowie
"abgerechneten" Gesamtmaßnahmen, d.h. förderrechtliche Abrechnung gegenüber dem Bund ist erfolgt.
Die Bundesprogramme berücksichtigen erfolgte Umschichtungen zu anderen Programmen; die dargestellten Mittel können daher vom Ansatz des Bundeshaushalts des entsprechenden Jahres abweichen.
Die Bundesmittel, die in den jeweiligen Jahren im Rahmen städtebaulicher Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden, müssen durch die Kommunen innerhalb von 5 Jahren verausgabt werden. Insofern handelt es sich um Planzahlen, die in Bundesprogrammen der Folgejahre gegebenenfalls angepasst werden.
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