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Neues Förderprogramm Investitionspakt Sportstätten ("Goldener Plan")
Die Bundesregierung hat den Investitionspakt Sportstätten ("Goldener Plan") auf den Weg gebracht. Der Bund nimmt damit seine Verantwortung im Kontext des Städtebaus wahr, um angestautem Investitionsbedarf bei Sportstätten bundesweit entgegenzuwirken.
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Städtebauförderung des Bundes und der Länder
Damit die Städte die neuen Aufgaben und Herausforderungen besser bewältigen können, unterstützt der Bund die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen mit Programmen zur Städtebauförderung. Dazu gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen gemäß Artikel 104 b Grundgesetz, die durch Mittel der Länder und Kommunen ergänzt werden. Die Bundesfinanzhilfen werden den Ländern auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung (VV Städtebauförderung) zur Verfügung gestellt.
Ziele
Ziele der Städtebauförderung sind:
- Stärkung von Innenstädten und Ortszentren in ihrer städtebaulichen Funktion, auch unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes
- Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten; Kennzeichen für solche Funktionsverluste ist vor allem ein dauerhaftes Überangebot an baulichen Anlagen, wie z.B. Wohnungsleerstand oder Brachflächen in Innenstädten, insbesondere von Industrie-, Konversions- und Bahnflächen
- Städtebauliche Maßnahmen zur Behebung sozialer Missstände.
Programme
Zur Verwirklichung dieser Förderziele hat der Bund folgende Programme geschaffen:
- Soziale Stadt
- Stadtumbau
- Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
- Städtebaulicher Denkmalschutz
- Kleinere Städte und Gemeinden
- Zukunft Stadtgrün
- Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
Flankierend zur Städtebauförderung hat der Bund folgende Programme aufgelegt:
Investitionspakt Soziale Integration im Quartier (2017 bis 2020)