Der Verfügungsfonds - ein Angebot zur kooperativen Zentrenentwicklung
- Ziele
- Charakteristika
- Grundlagen
- Anwendungsstand
- Praxisbeispiele
- Beispiele für kommunale Umsetzungsrichtlinien
- Weitere Informationen
- Fragen zum Thema Verfügungsfonds
Mit der Einführung des Programms "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" im Jahr 2008 wurde das Angebot zur Einrichtung von Verfügungsfonds als Instrument zur privat-öffentlichen Kooperation in der Städtebauförderung geschaffen.
Ziele
Stadtzentrum mit Handlungsbedarf für privat-öffentliche Kooperation
Quelle: Plan und Praxis
Mit dem Instrument des Verfügungsfonds steht ein hoheitliches Anreizinstrument für die kooperative Unterstützung der Städtebauförderprogramme zur Verfügung, das die folgenden Ziele verfolgt:
- Aktivierung privaten Engagements und privater Finanzressourcen für den Erhalt und die Entwicklung zentraler Stadtbereiche
- Herbeiführung und Stärkung von Kooperationen unterschiedlicher Akteure in den Stadt- und Ortsteilzentren sowie in anderen Fördergebieten
- Stärkung der Selbstorganisation der privaten Kooperationspartner
- Flexibler und lokal angepasster Einsatz von Mitteln der Städtebauförderung
- Flexible Umsetzung "eigener" Projekte in Gebieten der Städtebauförderung
Charakteristika
Ein Verfügungsfonds zeichnet sich durch die folgenden wesentlichen Charakteristika aus:
- Jede Gemeinde, die Mittel aus der Städtebauförderung des Bundes und der Länder erhält, kann einen Verfügungsfonds einrichten.
- Der Gesamtetat des Verfügungsfonds wird von der Gemeinde jährlich festgelegt.
- Der Fonds finanziert sich i.d.R. zu mindestens 50 Prozent aus privaten Mitteln und wird zu gleichen Teilen aus Mitteln der Städtebauförderung kofinanziert. Das bedeutet: Jeder Euro, der aus privatem Vermögen in den Verfügungsfonds eingezahlt wird, wird mit dem gleichen Betrag aus dem Etat der Städtebauförderung (Bund, Land, Kommune) bezuschusst.
- Der Anteil aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Ländern und Kommunen darf 50 Prozent des Gesamtetats nicht überschreiten. Mit diesem Finanzierungsanteil dürfen ausschließlich investive, investitionsvorbereitende und -begleitende Maßnahmen finanziert werden.
- Der private Anteil des Verfügungsfonds kann von Akteuren der lokalen Wirtschaft, Grundstücks- und Immobilieneigentümern, Immobilien- und Standortgemeinschaften oder engagierten Privatpersonen akquiriert werden. Es können dafür aber auch zusätzliche Mittel der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden. Der private Anteil kann außer für Investitionen und investitionsvorbereitende Maßnahmen auch für nicht-investive Maßnahmen eingesetzt werden.
- Über die Verwendung der Gelder aus dem Fonds entscheidet ein lokales Gremium in Eigenregie. Grundlage ist ein abgestimmtes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept für das Fördergebiet. Örtlichen Akteurszusammenschlüssen wird somit die Verwendung der Gelder innerhalb eines definierten Rahmens freigestellt.
Grundlagen
Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung (VV) 2019, Artikel 10
- Zur stärkeren Beteiligung und Mitwirkung von Betroffenen kann die Gemeinde einen Fonds einrichten, über die Verwendung dessen Mittel entscheidet ein lokales Gremium (Verfügungsfonds). Der Fonds finanziert sich in der Regel bis zu 50 v. H. aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Ländern und Gemeinden, mindestens zu 50 v. H. aus Mitteln von Wirtschaft, Immobilien- und Standortgemeinschaften, Privaten oder zusätzlichen Mitteln der Gemeinde. Fonds im Programm Soziale Stadt und in besonderen Ausnahme- bzw. Einzelfällen können auch bis zu 100 v. H. aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Ländern und Gemeinden finanziert werden.
- Die Mittel der Städtebauförderung werden für Investitionen und investitionsvorbereitende bzw. investitionsbegleitende Maßnahmen verwendet, im Programm Soziale Stadt zusätzlich gemäß § 171e BauGB.
Umsetzungsrichtlinien und Leitfäden der Länder
Die über den oben genannten Rahmen hinaus gehende Ausgestaltung des Verfügungsfonds ist der jeweiligen Programmkommune überlassen. Einzelne Länder haben für ihre Programmkommunen Umsetzungsrichtlinien bzw. Leitfäden erarbeitet, die auch Aussagen zum Verfügungsfonds enthalten.
Beispiel für den Einsatz eines Verfügungsfonds: Umsetzung eines Lichtmasterplans in Bamberg-Sand
Quelle: Stadt Bamberg
- Bayern: Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern (Sachgebiet Städtebauförderung): Leitlinie öffentlich-privater Projektfonds - Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren. München 2010.
Leitlinie "Öffentlich-privater Projektfonds - Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern (Sachgebiet Städtebauförderung) - Hessen: Hessisches Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung (Hrsg.): Aktive Kernbereiche in Hessen. Leitlinien zum Förderprogramm vom 18. März 2009. Wiesbaden 2009.
Aktive Kernbereiche in Hessen - Mecklenburg-Vorpommern: Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (Hrsg.): Leitlinien zum Förderprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren in Mecklenburg-Vorpommern. Schwerin 2019.
Leitfaden "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" des Landes Mecklenburg-Vorpommern - Nordrhein-Westfalen: Netzwerk Innenstadt (Hrsg.): Arbeitshilfe Verfügungsfonds. Hilfestellungen, Fördergrundlagen und Praxisbeispiele aus Nordrhein-Westfalen. Münster 2013.
Netzwerk Innenstadt NRW: Arbeitshilfe Verfügungsfonds 2013 - Saarland: Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr des Saarlandes (Hrsg.): Aktive Zentren - Leitfaden zum Städtebauförderungsprogramm. Saarbrücken 2010.
Leitfaden zum Städtebauförderungsprogramm Aktive Zentren - Sachsen: Staatsministerium des Innern: Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung. Anwenderhinweise zum Verfügungsfonds. Dresden 2019.
Anwenderhinweise Verfügungsfonds Sachsen
Anwendungsstand
Im Folgenden werden Ergebnisse aus einer E-Mail-Befragung aller Fördergebiete im Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren zum Einsatz des Instruments Verfügungsfonds, die die Bundestransferstelle 2017 durchgeführt hat, dargestellt:
Die E-Mail-Befragung 2017 zum Einsatz des Instruments Verfügungsfonds wurde als Vollerhebung aller Fördergebiete im Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren durchgeführt. Es wurden alle 691 Fördergebiete, die im Programmjahr 2016 im Bundesprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren mit laufenden, ruhenden, ausfinanzierten oder abgerechneten Gesamtmaßnahmen aufgeführt sind, angeschrieben und um Mitwirkung bei der Befragung gebeten. Der Fragebogen wurde von 282 Fördergebieten beantwortet (= 40,8 Prozent). Zusätzlich flossen Erkenntnisse aus dem elektronischen Monitoring zur Städtebauförderung sowie aus einer E-Mail-Befragung zum Einsatz des Verfügungsfonds im Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren aus dem Jahr 2014 ein, die von der Bundestransferstelle durchgeführt worden war.
Quelle: Bundestransferstelle Aktive Stadt- und Ortsteilzentren; Plan und Praxis Berlin; Dr. Christoph Haller, Sebastian Däßler, Laura Hammler, Holger Pietschmann (Bearbeiter): Expertise "Verfügungsfonds im Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, Zusammenfassung und Erkenntnisse, S. 32ff. Unveröffentlicht |
Praxisbeispiele
- Bamberg "interesSAND" (Bayern)
- Berlin-Spandau Wilhemstadt
- Guben (Brandenburg)
- "Lebendiges Litzendorf" (Bayern)
- Minden (Nordrhein-Westfalen)
- Radevormwald (Nordrhein-Westfalen)
- Rathenow (Brandenburg)
- Solingen (Nordrhein-Westfalen)
- Wadern-Stadtzentrum (Saarland)
Beispiele für kommunale Umsetzungsrichtlinien
In der überwiegenden Mehrzahl der Programmkommunen, die das Instrument Verfügungsfonds einsetzen, werden lokale Richtlinien erarbeitet und verabschiedet, in denen konkrete Kriterien und Zuwendungsbedingungen für Mittel aus dem Verfügungsfonds enthalten sind (z.B. Fördergegenstände, räumlicher Geltungsbereich und Geltungszeitraum, Antragsberechtigte und Antrags- und Auszahlungsverfahren etc.). Ausgewählte Beispiele für solche Umsetzungs- und Vergaberichtlinien stellen wir Ihnen hier zur Verfügung:
Werbeplakat für den Verfügungsfonds in Leipzig
Quelle: Plan und Praxis, Berlin
Richtlinien der Stadt Radevormwald zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds
Verfügungsfondsrichtlinie Radevormwald
Kommunale Richtlinie zur Vergabe von Mitteln aus dem Verfügungsfonds der Stadt Finsterwalde
Kommunale Richtlinie zur Vergabe von Mitteln aus dem Verfügungsfonds
Kommunale Richtlinie zur Vergabe von Mitteln aus dem Verfügungsfonds in Leipzig, Fördergebiet Georg-Schumann-Straße
Informationen der Stadt Leipzig, Fördergebiet Georg-Schumann-Straße
Vergaberichtlinie für den Verfügungsfonds "Historische Innenstadt Minden" (Nordrhein-Westfalen)
Richtlinie zum Verfügungsfonds Minden
Weitere Informationen
Veranstaltungsdokumentation: Dokumentation der Transferwerkstatt "Instrumente des Zentrenprogramms - Erfahrungen aus der Praxis für die Praxis" (April 2015) mit Informationen und Anwendungsbeispielen zum Verfügungsfonds:
>> weitere Informationen
Veranstaltungsdokumentation: Dokumentation der Transferwerkstatt "Verfügungsfonds" (September 2013) mit vertiefenden Informationen zum Thema Verfügungsfonds sowie weiteren Anwendungsbeispielen:
>> weitere Informationen
Veranstaltungsdokumentation: Dokumentation der Transferwerkstatt "Kooperation in Stadt- und Ortsteilzentren" (November 2009) mit vertiefenden Informationen zum Thema Verfügungsfonds sowie weiteren Anwendungsbeispielen:
>> weitere Informationen
Veranstaltungsdokumentation: Dokumentation der Veranstaltung "Workshop kommunale Verfügungsfonds" (Dezember 2014) der HA Hessen Agentur im Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit vertiefenden Informationen zum Thema Verfügungsfonds sowie weiteren Anwendungsbeispielen:
Dokumentation der Veranstaltung "Workshop kommunale Verfügungsfonds"
Studie "Verfügungsfonds in der Städtebauförderung": Die Studie "Verfügungsfonds in der Städtebauförderung" wurde im April 2013 vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung als Broschüre veröffentlicht. Sie gibt einen Einblick in den Stand der Umsetzung von Verfügungsfonds und führt die Perspektiven von Bund, Ländern und Kommunen zusammen. Die Broschüre bietet eine übergreifende Darstellung und Bewertung der konkreten Ausgestaltung, Funktionsweise und Wirkung von Verfügungsfonds in der Praxis. Darüber hinaus werden Handlungsempfehlungen für eine Weiterentwicklung des Instruments aufgezeigt.
Der Schwerpunkt der Publikation liegt auf Umsetzungsbeispielen zum Einsatz von Verfügungsfonds im Programm "Soziale Stadt". Die dort gesammelten Erfahrungen sind jedoch nur eingeschränkt auf die Verfügungsfonds im Zentrenprogramm übertragbar. Ein wesentlicher Unterschied besteht darin, dass Verfügungsfonds im Zentrenprogramm in der Regel mindestens zu 50 Prozent aus privaten Finanzquellen zu speisen sind.
Verfügungsfonds in der Städtebauförderung
Fragen zum Thema Verfügungsfonds
Haben Sie konkrete Fragen zum Thema Verfügungsfonds? Das Team der Bundestransferstelle steht Ihnen gern zur Verfügung: aktivezentren@planundpraxis.de
Stand: Oktober 2017